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Beschaffung für öffentliche Auftraggeber

Exique ist Ihr deutscher Beschaffungsdienstleister für Kommunen, Hochschulen, Bundesbehörden und öffentliche Einrichtungen – rechtskonform, effizient und revisionssicher.

Beratungsgespräch vereinbaren

Besondere Anforderungen im öffentlichen Sektor

UVgO & Haushaltsrecht

Vergaberechtliche und haushaltsrechtliche Vorgaben erfordern dokumentierte, nachvollziehbare Prozesse.

Elektronische Rechnung

XRechnung und Leitweg-ID sind Pflicht – viele Lieferanten können das nicht liefern.

Dokumentationspflicht

Jede Beschaffung muss lückenlos dokumentiert und archiviert werden.

Revisionssicherheit

Prüfungssichere Abläufe und Nachweise sind für den öffentlichen Bereich unerlässlich.

Öffentliche Auftraggeber, die uns vertrauen

Bundespolizei / GSG 9
Universität Bremen
Leipzig Kunsthochschule
Landkreis Osterholz
Museum Lichtenberg – Stadt Berlin
Wutach-Schule Waldshut-Tiengen

So unterstützt Exique öffentliche Auftraggeber

Deutscher Vertragspartner

Als deutsches Unternehmen sind wir Ihr direkter Ansprechpartner mit Sitz in Deutschland – inkl. deutschem Recht und deutscher Rechnung.

Rechtssichere Prozesse

Wir kennen die Anforderungen der UVgO und des Haushaltsrechts und richten unsere Prozesse entsprechend aus.

XRechnung & Leitweg-ID

Alle Rechnungen entsprechen dem XRechnung-Standard und enthalten Ihre Leitweg-ID – automatisch und korrekt.

Rahmenverträge

Wir unterstützen die Einrichtung von Rahmenverträgen für wiederkehrende Beschaffungen.

Revisionssichere Dokumentation

Alle Vorgänge werden lückenlos dokumentiert und sind jederzeit nachvollziehbar.

Persönliche Betreuung

Ein fester Ansprechpartner für Ihre Einrichtung – direkte Kommunikation ohne Umwege.

Für welche Einrichtungen ist Exique B2G geeignet?

Kommunen & Städte
Landkreise
Hochschulen & Universitäten
Bundesbehörden
Landesbehörden
Stadtwerke
Öffentliche Schulen
Museen & Kultureinrichtungen
Forschungseinrichtungen

Sprechen Sie mit uns über Ihre Anforderungen

Wir beraten Sie unverbindlich zu den Möglichkeiten einer Zusammenarbeit – abgestimmt auf Ihre haushaltsrechtlichen und vergaberechtlichen Vorgaben.